OR
Ab dem Geschäftsjahr 2023 sind Publikumsgesellschaften, Banken und Versicherungen mit 500 oder mehr Mitarbeitenden und einer Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Franken oder einem Umsatz von mehr als 40 Millionen Franken verpflichtet, Berichte über nichtfinanzielle Belange zu veröffentlichen. Auch kleinere und mittlere Unternehmen könnten als Zulieferer betroffen sein und müssen künftig über ihre Leistungen im Bereich Umwelt, Sozialengagement und Governance (ESG) berichten.
Diese Bestimmungen verpflichten grosse Schweizer Unternehmen, jährlich transparent über die Risiken ihrer Geschäftstätigkeit in den Bereichen Umwelt, Soziales, Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung Rechenschaft abzulegen. Dazu gehört auch die Darstellung, wie diese Risiken reduziert werden sollen und wie der Erfolg der Massnahmen gemessen wird.
Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung werden zukünftig ähnlich streng sein wie die an den Geschäftsbericht. Sie müssen auf nachvollziehbaren Zahlen und Fakten basieren und sollten die Ziele und Strategien des Unternehmens sowie die Handhabung wesentlicher Risiken darstellen. Als Orientierungshilfe können internationale Richtlinien wie die der Global Reporting Initiative (GRI) dienen.
Swiss GAAP FER
Auf den 1. Januar 2024 sind die neuen Fachempfehlungen Swiss GAAP FER 30 Konzernrechnung, revidiert und ergänzt, sowie Swiss GAAP FER 28 Zuwendungen der öffentlichen Hand anzuwenden.
Leitfaden zur Nachhaltigkeit; Projekt von Swiss GAAP FER
Die Fachkommission FER hat an ihrer Sitzung vom 21.06.2023 der Ausarbeitung eines Dokuments im Bereich Nachhaltigkeit zugestimmt. Dieses Dokument, unter der Leitung von Prof. Dr. Reto Eberle erstellt, soll als praxisorientierte Orientierungshilfe dienen. Es zielt darauf ab, KMUs – einschliesslich jener, die FER anwenden – bei der Integration von Nachhaltigkeitsmanagement und dessen Berichterstattung zu unterstützen. Das Dokument kombiniert ein Diskussionspapier mit einem praxisorientierten Leitfaden.
Weitere Informationen unter www.fer.ch
IFRS
IFRS 18
IFRS 18 wird den bisherigen Standard IAS 1 – Presentation of Financial Statements – ersetzen. Unternehmen müssen IFRS 18 für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027 verpflichtend anwenden – mit entsprechend retrospektiver Anpassung der Vergleichsperiode, was faktisch bedeutet, dass die Erstanwendung für das Geschäftsjahr 2026 zu vollziehen ist. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.
Zwecks Erhöhung der Vergleichbarkeit definiert IFRS 18 in der Erfolgsrechnung Zwischensummen und Kategorien.
IFRS 18 äussert sich auch bezüglich notwendiger Aggregation oder Disaggregation von Positionen und birgt Anpassungen für die Cash-Flow Rechnung, IAS 7. IFRS 18 hat für Unternehmen ohne bestimmte Haupttätigkeiten die bisherigen Wahlrechte, gezahlte und erhaltene Zinsen und Dividenden im operativen, Investitions– oder Finanzierungs-Cashflow auszuweisen, zurückgenommen. Unternehmen mit bestimmten Haupttätigkeiten stufen hingegen erhaltene Zinsen, gezahlte Zinsen und erhaltene Dividenden jeweils in eine eigene Kategorie (operative, Investitions– oder Finanzierungstätigkeit) ein.
Die von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen: „Management-Defined Performance Measures“ oder kurz: MPMs sind neu in den IFRS 18 neu geregelt. Das Leitliniendokument, also das Practice Statement 1, Management Commentary, hat sich über die dort bezeichneten Performance Measures nur in den §§ 37 bis 40 geäussert und seine Anwendung ist freiwillig. Das Leitliniendokument wird durch den neuen IFRS 18 nicht direkt angepasst, weil sich auch keine unmittelbaren Widersprüche ergeben. Die MPM dagegen beinhalten nur Massgrößen, die aus der Erfolgsrechnung abgeleitet worden sind und nicht relative Werte wie Renditezahlen usw. Sie sollen die Management‘s View widerspiegeln.
International Sustainability Standards Board ISSB
Die Treuhänder der IFRS Foundation haben am 3. November 2021 in Glasgow die Gründung des International Sustainability Standards Board (ISSB) bekannt gegeben. Das ISSB entwickelt im öffentlichen Interesse Standards, die zu einer hochwertigen, umfassenden globalen Basis von Nachhaltigkeitsangaben führen werden, die auf die Bedürfnisse von Investoren und Finanzmärkten ausgerichtet sind.
Im Juni 2023 hat das International Sustainability Standards Board (ISSB) seine ersten beiden IFRS-Standards zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen veröffentlicht: IFRS S1 — Allgemeine Anforderungen an die Offenlegung von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen — und IFRS S2 — Klimabezogene Angaben.
Das ISSB hat sich verpflichtet, die Umsetzung von IFRS S1 und IFRS S2 weiterhin durch Aktivitäten wie die Entwicklung weiterer Leitlinien und Schulungsmaterialien sowie die Einrichtung einer Transition Implementation Group (TIG) zu IFRS S1 und IFRS S2 zu unterstützen.Weitere Informationen unter www.ifrs.org
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Prüfen Sie Ihre Bilanzwerte bei jedem Abschluss gründlich.
Ist Ihre schriftliche Kommunikation klar, gewinnend und für Ihre Kunden und Lieferanten attraktiv?
Entspricht Ihre Kommunikation mit den Mitarbeitenden Ihrer Unternehmungskultur?
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