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Mither­aus­ge­berin der IRZ Zeitschrift für
Inter­na­tionale Rechnungslegung

Spezial­fra­gen zu IAS 36 – Wertminderungen

Akademie 3, Wien, 18. Sep­tem­ber 2024 und 19. Sep­tem­ber 2024
Anmel­dung über https://​www​.akademie3​.com/​s​p​e​z​i​a​l​f​r​a​g​e​n​-​z​u​-​i​a​s​-​36​-​w​e​r​t​m​i​n​d​e​r​u​n​g​e​n​/

in der Pipeline und imple­men­tierte Projekte:

OR

Ab dem Geschäft­s­jahr 2023 sind Pub­likums­ge­sellschaften, Banken und Ver­sicherun­gen mit 500 oder mehr Mitar­bei­t­en­den und einer Bilanz­summe von min­destens 20 Mil­lio­nen Franken oder einem Umsatz von mehr als 40 Mil­lio­nen Franken verpflichtet, Berichte über nicht­fi­nanzielle Belange zu veröf­fentlichen. Auch kleinere und mit­tlere Unternehmen kön­nten als Zulief­erer betrof­fen sein und müssen kün­ftig über ihre Leis­tun­gen im Bere­ich Umwelt, Sozialen­gage­ment und Gov­er­nance (ESG) berichten.

Diese Bes­tim­mungen verpflichten grosse Schweizer Unternehmen, jährlich trans­par­ent über die Risiken ihrer Geschäft­stätigkeit in den Bere­ichen Umwelt, Soziales, Arbeit­nehmer­be­lange, Men­schen­rechte und Kor­rup­tions­bekämp­fung Rechen­schaft abzule­gen. Dazu gehört auch die Darstel­lung, wie diese Risiken reduziert wer­den sollen und wie der Erfolg der Mass­nah­men gemessen wird.

Die Anforderun­gen an die Nach­haltigkeits­berichter­stat­tung wer­den zukün­ftig ähn­lich streng sein wie die an den Geschäfts­bericht. Sie müssen auf nachvol­lziehbaren Zahlen und Fak­ten basieren und soll­ten die Ziele und Strate­gien des Unternehmens sowie die Hand­habung wesentlicher Risiken darstellen. Als Ori­en­tierung­shilfe kön­nen inter­na­tionale Richtlin­ien wie die der Global Report­ing Ini­tia­tive (GRI) dienen.

Swiss GAAP FER

Auf den 1. Jan­uar 2024 sind die neuen Fachempfehlun­gen Swiss GAAP FER 30 Konz­ern­rech­nung, rev­i­diert und ergänzt, sowie Swiss GAAP FER 28 Zuwen­dun­gen der öffentlichen Hand anzuwenden.

Leit­faden zur Nach­haltigkeit; Pro­jekt von Swiss GAAP FER

Die Fachkom­mis­sion FER hat an ihrer Sitzung vom 21.06.2023 der Ausar­beitung eines Doku­ments im Bere­ich Nach­haltigkeit zuges­timmt. Dieses Doku­ment, unter der Leitung von Prof. Dr. Reto Eberle erstellt, soll als prax­isori­en­tierte Ori­en­tierung­shilfe dienen. Es zielt darauf ab, KMUs – ein­schliesslich jener, die FER anwen­den – bei der Inte­gra­tion von Nach­haltigkeits­man­age­ment und dessen Berichter­stat­tung zu unter­stützen. Das Doku­ment kom­biniert ein Diskus­sion­spa­pier mit einem prax­isori­en­tierten Leitfaden.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen unter www​.fer​.ch

IFRS

IFRS 18

IFRS 18 wird den bish­eri­gen Stan­dard IAS 1 – Pre­sen­ta­tion of Finan­cial State­ments – erset­zen. Unternehmen müssen IFRS 18 für Geschäft­s­jahre ab dem 1. Jan­uar 2027 verpflich­t­end anwen­den – mit entsprechend ret­ro­spek­tiver Anpas­sung der Ver­gle­ichspe­ri­ode, was fak­tisch bedeutet, dass die Erstan­wen­dung für das Geschäft­s­jahr 2026 zu vol­lziehen ist. Eine vorzeit­ige Anwen­dung ist zulässig.

Zwecks Erhöhung der Ver­gle­ich­barkeit definiert IFRS 18 in der Erfol­gsrech­nung Zwis­chen­sum­men und Kategorien.

IFRS 18 äussert sich auch bezüglich notwendi­ger Aggre­ga­tion oder Dis­ag­gre­ga­tion von Posi­tio­nen und birgt Anpas­sun­gen für die Cash-​Flow Rech­nung, IAS 7. IFRS 18 hat für Unternehmen ohne bes­timmte Haupt­tätigkeiten die bish­eri­gen Wahlrechte, gezahlte und erhal­tene Zin­sen und Div­i­den­den im oper­a­tiven, Investi­tions– oder Finanzierungs-​Cashflow auszuweisen, zurückgenom­men. Unternehmen mit bes­timmten Haupt­tätigkeiten stufen hinge­gen erhal­tene Zin­sen, gezahlte Zin­sen und erhal­tene Div­i­den­den jew­eils in eine eigene Kat­e­gorie (oper­a­tive, Investi­tions– oder Finanzierungstätigkeit) ein.

Die von der Unternehmensleitung definierten Erfol­gskenn­zahlen: „Management-​Defined Per­for­mance Mea­sures“ oder kurz: MPMs sind neu in den IFRS 18 neu geregelt. Das Leitlin­ien­doku­ment, also das Prac­tice State­ment 1, Man­age­ment Com­men­tary, hat sich über die dort beze­ich­neten Per­for­mance Mea­sures nur in den §§ 37 bis 40 geäussert und seine Anwen­dung ist frei­willig. Das Leitlin­ien­doku­ment wird durch den neuen IFRS 18 nicht direkt angepasst, weil sich auch keine unmit­tel­baren Wider­sprüche ergeben. Die MPM dage­gen bein­hal­ten nur Mass­größen, die aus der Erfol­gsrech­nung abgeleitet wor­den sind und nicht rel­a­tive Werte wie Ren­ditezahlen usw. Sie sollen die Management‘s View widerspiegeln.

Inter­na­tional Sus­tain­abil­ity Stan­dards Board ISSB

Die Treuhän­der der IFRS Foun­da­tion haben am 3. Novem­ber 2021 in Glas­gow die Grün­dung des Inter­na­tional Sus­tain­abil­ity Stan­dards Board (ISSB) bekannt gegeben. Das ISSB entwick­elt im öffentlichen Inter­esse Stan­dards, die zu einer hochw­er­ti­gen, umfassenden glob­alen Basis von Nach­haltigkeit­sangaben führen wer­den, die auf die Bedürfnisse von Inve­storen und Finanzmärk­ten aus­gerichtet sind.

Im Juni 2023 hat das Inter­na­tional Sus­tain­abil­ity Stan­dards Board (ISSB) seine ersten bei­den IFRS-​Standards zur Offen­le­gung von Nach­haltigkeitsin­for­ma­tio­nen veröf­fentlicht: IFRS S1 — All­ge­meine Anforderun­gen an die Offen­le­gung von nach­haltigkeits­be­zo­ge­nen Finanz­in­for­ma­tio­nen — und IFRS S2 — Klimabezo­gene Angaben.
Das ISSB hat sich verpflichtet, die Umset­zung von IFRS S1 und IFRS S2 weit­er­hin durch Aktiv­itäten wie die Entwick­lung weit­erer Leitlin­ien und Schu­lungs­ma­te­ri­alien sowie die Ein­rich­tung einer Tran­si­tion Imple­men­ta­tion Group (TIG) zu IFRS S1 und IFRS S2 zu unterstützen.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen unter www​.ifrs​.org

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Prüfen Sie Ihre Bilanzw­erte bei jedem Abschluss gründlich.

Ist Ihre schriftliche Kom­mu­nika­tion klar, gewin­nend und für Ihre Kun­den und Liefer­an­ten attraktiv?

Entspricht Ihre Kom­mu­nika­tion mit den Mitar­bei­t­en­den Ihrer Unternehmungskultur?

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